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Starten Sie Ihre Pilotenausbildung

in den Fliegerclubs Bussard, flylinz und Wings of Linz am Airport Linz

Allgemeines zur Privatpilotenlizenz

Allgemeines zur Privatpilotenlizenz (Private Pilot Licence – PPL)

  • Der Bewerber für eine PPL(A) hat in einer Flight training organisation (FTO) oder einer registrierten Zivilluftfahrerschule die erforderliche Ausbildung nachzuweisen.
  • Der Flugschüler muss vor seinem ersten Alleinflug mindestens 16 Jahre alt sein, der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 17 Jahre alt sein. Der Bewerber für eine PPL(A) muss im Besitz eines gültigen flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 oder 2 sein.
  • Der Inhaber einer PPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen im nichtgewerblichen Luftverkehr tätig zu sein.
  • Der Bewerber muss eine Ausbildung in Erste–Hilfe Maßnahmen sowie eine umfassende Ausbildung in Theorie und Praxis des Fliegens in einer registrierten Zivilluftfahrerschule nachweisen.
  • Zusätzlich ist eine theoretische Ausbildung für den Flugfunk mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich. Dieses sog. Funkerzeugnis kann für die deutsche (BFZ) oder englische Sprache (EFZ, AFZ) abgelegt werden.
  • Die Erlangung weiterer Berechtigungen, wie z.B. Berufspilotenlizenz (Flugzeug) – CPL(A), Nachsichtflugberechtigung (NVFR), Instrumentenflugberechtigung (IFR), Kunstflugschein etc., ist nach der PPL–Ausbildung in weiterführenden Flugschulen möglich. Die Ausbildung für die private Pilotenlizenz PPL(A) kann in einer der am Flughafen ansässigen Flugschulen absolviert werden..

Flugtauglichkeit

Die flugmedizinische Tauglichkeit Medical Klasse 2.

Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses muss geistig und körperlich tauglich sein, um die Rechte der jeweiligen Lizenz sicher auszuüben.

Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Anlage 2 (JAR–FCL 3) ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz entspricht.

Für den Privatpilotenschein PPL(A) benötigen Sie ein JAR–FCL–Medical, mindestens Klasse 2.

Für die Erstuntersuchung durch einen autorisierten flugmedizinischen Sachverständigen (Authorised Medical Examiner / AME) ist ein Befund eines Augen– und HNO–Facharztes, der von der Luftfahrtbehörde zugelassen wurde, erforderlich.

PPL-Ausbildung

Die gesetzlichen Grundlagen zur PPL(A) Ausbildung in Österreich finden sich in der JAR-FCL 1 im Abschnitt C - Lizenz für Privatpiloten (Flächenflugzeuge) (Quelle).

Flugschülerausweis

Zu Beginn der Ausbildung ist die Beantragung eines sog. Flugschülerausweises erforderlich. Für dessen Ausstellung ist ein Leumundszeugnis und eine fliegerärztliche Untersuchung notwendig. Der Flugschülerausweis kann beim Österreichischen Aeroclub beantragt werden. Mit diesem Flugschülerausweis dürfen Sie nun die Ausbildung zum PPL(A) in einer registrierten Flugschule beginnen.

Die theoretische Ausbildung zum PPL(A)

Die Theorieausbildung erfolgt in Kursen, die - je nach Flugschule - häufig abends abgehalten werden. Die Terminvereinbarung erfolgt oft individuell und versucht auch auf die zeitliche Verfügbarkeit der Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Die Kursdauer ist daher unterschiedlich und beträgt zwischen zwei und sechs Monaten.

Der Lehrplan für die theoretische Ausbildung des PPL(A)-Lehrganges umfasst folgende Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Inhaber von Privatpilotenscheinen von Bedeutung sind:

  • Theoretische PPL-Ausbildung
  • Luftrecht
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Sprechfunkverkehr.

Die praktische Ausbildung zum PPL(A)

Das Ziel eines PPL(A)–Lehrgangs ist die Ausbildung von Flugschülern in der sicheren und fachkundigen Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln. Der Bewerber für eine PPL(A) muss die Fähigkeit nachgewiesen haben, als verantwortlicher Pilot eines Flugzeuges die entsprechenden Verfahren und Übungen so durchzuführen, wie es die Rechte der Lizenz erfordern. Die praktische Prüfung ist innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Flugausbildung abzulegen. Die Ausbildung erfolgt auf einem Flugzeug mit Doppelsteuer. Dabei sitzt der Flugschüler links, so wie später auch der Pilot in Command (PIC), der Fluglehrer sitzt rechts.PPL Schulung

Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 45 Stunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen; davon können fünf Stunden in einem Flugsimulator durchgeführt worden sein.

Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht auf Flugzeugen mit einem von einem JAA–Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen, darin müssen mindestens fünf Stunden im Allein–Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270 km (150 NM) enthalten sein, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.

Der Lehrplan für die Flugausbildung zum PPL(A) muss Folgendes umfassen:

  • Flugvorbereitung, einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
  • Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen
  • Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen
  • Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen
  • Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen
  • Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind
  • Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten
  • Führen des Flugzeugs ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer Horizontalkurve von 180° (dieser Teil der Ausbildung kann von einem FI(A) durchgeführt werden)
  • Überlandflüge mit Sicht nach außen, Koppelnavigation und Funknavigationshilfen
  • Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung
  • An– und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen
  • Einhaltung von Flugverkehrsverfahren
  • Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen.

Kosten des PPL(A)–Scheins

Die Kosten für die PPL–Ausbildung variieren zwischen den einzelnen Flugschulen, da sie stark von den Kosten des verwendeten Schulflugzeuges abhängig sind. Als Richtwert können Sie etwa € 10.000.– annehmen.

Für detailliertere Auskünfte darüber als auch über die aktuellen Termine für den Kursbeginn eines neuen PPL–Kurses stehen Ihnen die Flugschulen am Flughafen Linz gerne zur Verfügung. Nehmen Sie bitte über die angegebenen Adressen auf unserer Kontaktseite Kontakt auf!

PPL-Prüfung

Theoretische PPL(A) Prüfung

Die Verfahren zur Durchführung der PPL Prüfung werden von der zuständigen Behörde festgelegt. Diese Prüfung ist eine schriftliche Prüfung in den nachfolgend aufgeführten neun Gegenständen und kann gemäß den Festlegungen der zuständigen Behörde an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Mehrere Prüfungsgegenstände können zusammengefasst werden:

  • Luftrecht und ATC–Verfahren
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Sprechfunkverkehr

Für den Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Gegenstand Sprechfunkverkehr ist ein entsprechendes Funkerzeugnis gemäß dem Funker–Zeugnisgesetz 1998 erforderlich. Praktische Sprechfunkprüfungen am Boden können nach Ermessen der zuständigen Behörde durchgeführt werden. Die Prüfungen werden in der/den Sprache(n) durchgeführt, die die zuständige Behörde festlegt;

Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen der JAR–FCL, hat der Bewerber die theoretischen Prüfungen für den Erwerb der PPL(A) erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 18 Monaten alle Prüfungsteile bestanden hat. Die Frist wird vom Ende des Kalendermonats an gerechnet, in dem der Bewerber den ersten Prüfungsversuch unternommen hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Datum des Bestehens, für den Erwerb einer PPL(A) akzeptiert.

Praktische PPL(A) Prüfung

Nach erfolgreich abgelegter theoretischer Prüfung folgt die praktische Prüfung.

Der Bewerber für eine praktische Prüfung für den Erwerb einer PPL(A) hat diese Prüfung auf dem/der in der Ausbildung verwendeten Flugzeugmuster/–klasse abzulegen.
Der Bewerber hat hierbei folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

  • Führen des Flugzeuges innerhalb seiner Betriebsgrenzen
  • Ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
  • Gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (Airmanship)
  • Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt
  • Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, sodass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist

Prüfungsinhalte und –abschnitte gemäß Anhang 2 zu JAR–FCL 1.135, für die praktische Prüfung für den Erwerb einer PPL(A) für ein– und mehrmotorige Flugzeuge.

Schnupperflug

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie die Privatpilotenlizenz machen wollen? Erleben Sie die Welt des Fliegens bei einem Schnupperflug!

Erfahren Sie selbst bei einem Flug in einem Sportflugzeug am Doppelsteuer zusammen mit einem erfahrenen Piloten, wie beeindruckend und einfach das Fliegen ist!

Lassen Sie sich im Flug die Prinzipien des Fliegens und die Funktionsweise des Flugzeuges sowie der Instrumente erklären.
Aus der Sicht des Kopiloten können Sie direkt Ihre Eindrücke vom Start bis zur Landung sammeln.

Schnupperflüge sind prinzipiell nur bei Schönwetter und nach Terminvereinbarung möglich.

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Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie bitte einen der Obmänner der Fliegerclubs..

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