Die gesetzlichen Grundlagen zur PPL(A) Ausbildung in Österreich finden sich in der JAR-FCL 1 im Abschnitt C - Lizenz für Privatpiloten (Flächenflugzeuge) (Quelle).
Flugschülerausweis
Zu Beginn der Ausbildung ist die Beantragung eines sog. Flugschülerausweises erforderlich. Für dessen Ausstellung ist ein Leumundszeugnis und eine fliegerärztliche Untersuchung notwendig. Der Flugschülerausweis kann beim Österreichischen Aeroclub beantragt werden. Mit diesem Flugschülerausweis dürfen Sie nun die Ausbildung zum PPL(A) in einer registrierten Flugschule beginnen.
Die theoretische Ausbildung zum PPL(A)
Die Theorieausbildung erfolgt in Kursen, die - je nach Flugschule - häufig abends abgehalten werden. Die Terminvereinbarung erfolgt oft individuell und versucht auch auf die zeitliche Verfügbarkeit der Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Die Kursdauer ist daher unterschiedlich und beträgt zwischen zwei und sechs Monaten.
Der Lehrplan für die theoretische Ausbildung des PPL(A)-Lehrganges umfasst folgende Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Inhaber von Privatpilotenscheinen von Bedeutung sind:
- Theoretische PPL-Ausbildung
- Luftrecht
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr.
Die praktische Ausbildung zum PPL(A)
Das Ziel eines PPL(A)–Lehrgangs ist die Ausbildung von Flugschülern in der sicheren und fachkundigen Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln. Der Bewerber für eine PPL(A) muss die Fähigkeit nachgewiesen haben, als verantwortlicher Pilot eines Flugzeuges die entsprechenden Verfahren und Übungen so durchzuführen, wie es die Rechte der Lizenz erfordern. Die praktische Prüfung ist innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Flugausbildung abzulegen. Die Ausbildung erfolgt auf einem Flugzeug mit Doppelsteuer. Dabei sitzt der Flugschüler links, so wie später auch der Pilot in Command (PIC), der Fluglehrer sitzt rechts.PPL Schulung
Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 45 Stunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen; davon können fünf Stunden in einem Flugsimulator durchgeführt worden sein.
Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht auf Flugzeugen mit einem von einem JAA–Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen, darin müssen mindestens fünf Stunden im Allein–Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270 km (150 NM) enthalten sein, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.
Der Lehrplan für die Flugausbildung zum PPL(A) muss Folgendes umfassen:
- Flugvorbereitung, einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
- Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen
- Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen
- Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen
- Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen
- Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind
- Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten
- Führen des Flugzeugs ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer Horizontalkurve von 180° (dieser Teil der Ausbildung kann von einem FI(A) durchgeführt werden)
- Überlandflüge mit Sicht nach außen, Koppelnavigation und Funknavigationshilfen
- Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung
- An– und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen
- Einhaltung von Flugverkehrsverfahren
- Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen.
Kosten des PPL(A)–Scheins
Die Kosten für die PPL–Ausbildung variieren zwischen den einzelnen Flugschulen, da sie stark von den Kosten des verwendeten Schulflugzeuges abhängig sind. Als Richtwert können Sie etwa € 10.000.– annehmen.
Für detailliertere Auskünfte darüber als auch über die aktuellen Termine für den Kursbeginn eines neuen PPL–Kurses stehen Ihnen die Flugschulen am Flughafen Linz gerne zur Verfügung. Nehmen Sie bitte über die angegebenen Adressen auf unserer Kontaktseite Kontakt auf!